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PORTFOLIO-RECHTE

1. Die Auftraggeber willigen ein, dass der Auftragnehmer das/die Video/s im Rahmen seines Portfolios / der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Videos (z. B. für Webseite, Social Media) vornehmen darf. 

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2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen, dass eine Veröffentlichung des Hochzeitsfilms erfolgen wird. 

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3. Der Auftragnehmer wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Videos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.

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4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen und/oder Fantasienamen des Brautpaares publiziert. Profil-Verlinkungen werden nur bei separater, mündlicher Erlaubnis verlinkt.

 

5. Der Auftragnehmer verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Videos zur Zweitnutzung.

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