AGB
TERMINRESERVIERUNG
Die Buchung ist bindend beauftragt, sobald dies eindeutig via E-Mail oder mündlich kommuniziert wurde. Mit der Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung von 700€ fällig, welche innerhalb von 7 Tagen zu leisten ist. Die Terminreservierung gilt für den Auftragnehmer erst mit fristgerechtem Eingang der Zahlung als verbindlich. Mithin ist der Auftragnehmer im Falle fehlender fristgerechter Zahlung nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Der Restbetrag des Paket-Preises ist zahlbar am Hochzeitstag oder 1-2 Wochen vor der Hochzeit.
RÜCKTRITT & BESONDERE UMSTÄNDE
a. Muss das Brautpaar (aus anderen Gründen wie Krankheit, Todesfall oder Corona-Lockdown) von diesem Vertrag zurücktreten, muss dieses einen Schadensersatz an den/die Videograf/in bezahlen:
– bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: Die Anzahlung wird einbehalten
– bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50 % des gebuchten Paket-Preises
– bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin: 75% des Paket-Preises
Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der Hochzeit führt. Eine Überprüfung der Situation liegt im Ermessen des Videografen.
Kommt es aus Gründen, die keine der beiden Parteien zu vertreten hat, nicht zur Durchführung des Auftrages, sind sich die Parteien darüber einig, dass eine Verschiebung stets einer gänzlichen Absage des Auftrages vorzugehen hat. Im Rahmen einer Verschiebung sind bereits zum Zeitpunkt der Verschiebung bei dem Auftragnehmer bestehende terminliche Verpflichtungen zwingend zu beachten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ein angemessenes Entgelt für den Aufwand, den er mit der Verschiebung hat, zu verlangen.
b. Sollte jedoch der Videograf/in auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Jacqueline Alice Goutier bemüht sich jedoch in diesem Fall rechtzeitig eine/n gleichwertige/n Ersatzvideografen/in zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Alle bereits geleisteten Zahlungen werden im Falle einer Verhinderung des Videografen durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet. Gegen den/die Videografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Vorbesprechung und Planung.
ARBEITSZEITEN
Die Arbeitszeit beginnt, ab der Ankunft des/der Videograf/en und endet nach der vereinbarten Stundenzahl. Weitere Stunden können bereits vor dem Hochzeitstag, als auch während der Hochzeit hinzugebucht werden. Eine angefangene Stunde wird preislich anteilig berechnet.
VERPFLEGUNG / FAHRTKOSTEN
​Essen, Getränke und ein Sitzplatz für Jacqueline Alice Goutier stehen während der Buchungszeit zur Verfügung. Fahrtkosten sind im Preis inklusive und werden (wenn nicht anders vereinbart) nicht separat berechnet.
BILDRECHTE
Die Bildrechte bleiben bei „Jacqueline Alice Goutier“. Der Auftraggeber erhält für die gelieferten Aufnahmen die privaten Nutzungsrechte (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Werden diese Aufnahmen vom Auftraggeber im Internet (z.B. Facebook, instagram etc.) ausgestellt, ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten. z.B. Film von „Jacqueline Alice Goutier“ © www.jacquelinealicegoutier.de, oder eine Verlinkung auf das Instagram Profil @jacquelinealicegoutier. Jegliche Manipulation der Videos, sowie der Verkauf ist nicht gestattet. Jacqueline Alice Goutier ist (bei Zustimmung der separaten Einwilligungserklärung) berechtigt, die entstandenen Bilder/Videos der Hochzeit für Zwecke der Eigenwerbung (Webseite, Social Media etc.) zu nutzen. Das Brautpaar muss dafür Sorge tragen, dass alle teilnehmenden Personen an der Hochzeit einverstanden sind gefilmt zu werden. Falls Personen nicht im Video zu sehen sein möchten, muss dies vor der Hochzeit mitgeteilt werden.
EXKLUSIVRECHT
Jacqueline Alice Goutier muss (wenn nicht anders vereinbart) der/die einzige professionelle Videograf/in am besagten Hochzeitstag sein. Sie wird nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden, ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen oder Gäste nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben. Der Videograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Videografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.​
KREATIVE FREIHEIT & NACHBESSERUNG
Sämtliche Arbeiten des Auftragnehmers erfolgen in seinem persönlichen Stil und nach dessen eigenem Ermessen (soweit nicht anders vereinbart). Dies ist dem künstlerischen Gestaltungsspielraum geschuldet. Dies bezieht sich beispielsweise auf die generelle Auswahl der Motive, die Farbkorrektur, die Auswahl der Videos für das Hochzeitsvideo sowie die Musiktitel. Bei der Bearbeitung wird versucht so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Brautpaar Veränderungen oder Nachbesserungen für ein jeweiliges Video gewünscht, wird dies mit 50 € / Stunde (netto) berechnet. Grobe Fehler oder kleinere Änderungen werden kostenfrei nachgebessert. Grobe Fehler können z. B. sein: Plötzlicher Abbruch des Videos, fehlender Sound/Musik oder falsch geschriebene Namen. Kleinere Änderungen sind z.B. 1-2 Szenen austauschen. Beanstandungen, die die vereinbarten Vertragsleistungen betreffen, sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Videos zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
Der Auftragnehmer erstellt eine realistische Videoreportage. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass hierbei Personen, Abläufe und Dinge der Realität entsprechend dargestellt werden. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, möglichst alle Gäste videografisch zu erfassen. Da dies allerdings unter bestimmten Umständen nicht möglich sein kann, besteht unter diesem Gesichtspunkt kein Anspruch auf Vollständigkeit.
AUSLIEFERUNG
Der Auftragnehmer schuldet die Übergabe der Videos spätestens innerhalb einer Frist von 12-16 Wochen nach Hochzeitstermin. Jacqueline Alice Goutier ist sehr bemüht, die Videos schnellstmöglich nach der Hochzeit bzw. deutlich vor Ablauf der Frist auszuliefern. Bei Verzögerung/Nichteinhaltung der Frist durch Krankheit muss dies dem Brautpaar durch Jacqueline Alice Goutier kommuniziert werden und eine zeitnahe, neue verbindliche Frist vereinbart werden.
AUFBEWAHRUNG
Der Auftragnehmer schuldet keine Aufbewahrung der digitalen Videodateien nach Abschluss des Auftrages. Mit Aushändigung der Videos an den Auftraggeber geht insbesondere die Gefahr des Untergangs sowie der Verschlechterung auf den Auftraggeber über. Für abweichende Regelungen zur Aufbewahrung bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
Der Auftragnehmer ist allerdings berechtigt, die digitalen Videodateien als Nachweis seiner Urheberschaft aufzubewahren.
HAFTUNGSAUSCHLUSS
Die Haftung des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen für Pflichtverletzungen, die nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen und die nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht haben, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.
1. Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige, nicht rechtzeitige oder ungenaue Anweisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind, werden nicht gehaftet.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Verletzungen, welche die Auftraggeber während der videografischen Begleitung erleiden. Der Auftragnehmer empfiehlt diverse Videospots, ob sich die Auftraggeber an die empfohlenen Orte begeben möchten, liegt im Ermessen der Auftraggeber.
3. Für Schäden oder Verlust der digitalen Videodateien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
DATENSCHUTZ UND RECHTE DRITTER
1. Zur Durchführung des Vertrages ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten verarbeitet.
2. Der Auftragnehmer ist zur Vertraulichkeit bezogen auf die ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung bekannt gewordenen Informationen verpflichtet.
3. Sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, werden von dem Auftragnehmer im Rahmen Ihrer Beauftragung und während der videografischen Begleitung auch Videos von Dritten gefertigt. Damit greift der Auftragnehmer in deren Persönlichkeitsrechte ein und verarbeitet mit den Videoaufnahmen personenbezogene Daten.
4. Da der Auftragnehmer im Auftrag tätig wird, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen hiermit einverstanden sind. Dies bezieht sich auch auf Objekte, die vor Ort gefilmt werden.